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Einbau von Rauchwarnmeldern bis 12/2023 (Pflicht)

Beitrag vom 19.Januar 2023 · Infos

Information zur neuen Landesbauordnung mit der damit verbundenen flächendeckenden Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern.

Seit dem 02.06.2022 gilt in Sachsen eine neue Landesbauordnung (SächsBO - § 47 Abs. 4). Damit verbunden ist eine flächendeckende Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern, die nicht nur Neu- und Umbauten, sondern auch Bestandsbauten/-Wohnungen mit einschließt. Für die notwendige Nachrüstung räumt der Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2023 ein.

Zur Ausstattung unserer bewohnten Wohnungen haben wir uns ausgiebig mit verschiedenen Varianten zum Kauf der Geräte, deren Wartung und Instandhaltung beschäftigt.

In Abwägung aller kaufmännischen und technischen Fakten hat sich die Genossenschaft dazu entschlossen, die Ausstattung aller Wohnungen durch die wewobau Service GmbH zu realisieren. Auch die notwendigen Wartungen und Instandsetzungen werden zukünftig durch unsere eigenen Mitarbeiter erbracht.

Die Kollegen vom Service sind Ihnen allen schon durch die zuverlässige Arbeit und den freundlichen und kompetenten Umgang mit Mitgliedern und Mietern der Genossenschaft bekannt.

Durch die Investition in die Technik und die daraus resultierenden Wartungs- und Instandhaltungskosten werden wir für unsere Mitglieder vertretbare Ausgaben mit entsprechenden Leistungen erreichen.

Das von uns ausgewählte Fabrikat der Rauchwarnmelder wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung IT und der wewobau
Service GmbH ausgiebig getestet. Zur regelmäßigen jährlichen Wartung ist kein Zutritt zu den Wohnungen unserer Mieter notwendig. Diese wird als Fernwartung durchgeführt und festgestellte Fehlermeldungen werden sofort behoben. Die beauftragten Kollegen werden entsprechend geschult, sodass wir ein hohes Dienstleistungsniveau und den dazugehörigen Service garantieren können. Zwischen der Genossenschaft und unserem Tochterunternehmen wurde ein entsprechender Vertrag geschlossen. Somit wurden alle notwendigen Leistungen und Dokumentationspflichten geregelt.

Die Termine zum Einbau der Rauchwarnmelder in die Wohnungen werden den Mietern rechtzeitig angekündigt. Die Orte der Montage in den Wohnungen werden entsprechend den Herstellervorgaben festgelegt und nach der Montage dokumentiert.

Auch wenn Sie bereits selbst Rauchwarnmelder installiert haben, müssen zusätzlich die von der Genossenschaft bereitgestellten Geräte installiert werden, da nur hier eine entsprechende Wartung erfolgt.

 

Bitte unterstützen Sie unsere Mitarbeiter bei der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen. Vielen Dank!

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