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Häufig gestellte Fragen zur wewobau

FAQ

Finden Sie hier Antworten zu wichtigen Fragen zu unserer Genossenschaft.

Lesen Sie ausführliche Informationen zu allen relevanten Themengebieten rund um Ihre wewobau – geordnet nach Themenkategorien.

Mitgliederbereich

Mitglieder können werden:

  • a) natürliche Personen,
  • b) Personenhandelsgesellschaften sowie 
  • c) juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnende unbe­dingte Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulas­sung beschließ der Vorstand. Dem Bewerber ist vor Abgabe seiner Beitrittserklärung die Satzung in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung zu stellen; es reicht aus, wenn die Satzung im Internet unter der Adresse der Genossenschaft abrufbar ist und dem Bewerber ein Ausdruck der Satzung angeboten wird. Eine Vollmacht zur Abgabe der Beitrittserklä­rung bedarf der Schriftform.

 

Auf unserer Homepage finden Sie unter www.wewobau.de Informationen über die Vorteile einer Mitgliedschaft in unserer Wohnungsgenossenschaft.

Darüber hinaus haben Sie bei Abschluss eines Dauernutzungsvertrages ein lebenslanges Wohnrecht. Kündigungen wegen Eigenbedarfs des Vermieters sind damit ausgeschlossen. Eine Wohnungsgenossenschaft achtet im Rahmen der Grenzen des Mietrechts auf wirtschaftlich angemessene Nutzungsgebühren ohne Preisverzerrungen.

In einer Genossenschaft gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Gemeinsame Interessen werden durch die von den Mitgliedern gewählten Vertreter wahrgenommen.

Durch die Einzahlung von Geschäftsanteilen haben Sie einen Anspruch auf die Gewährung einer Wohnungsbauprämie durch das Finanzamt, wenn Sie innerhalb der dafür festgesetzten Einkommensgrenzen liegen. Dazu erhalten Sie im Jahr nach der Einzahlung von uns einen Antrag, den Sie ausfüllen und an uns zurückgeben können. Die Anträge werden durch die wewobau zur Prüfung an das Finanzamt weitergeleitet. Der Anspruch auf Wohnungsbauprämie gilt auch für Mitglieder, die keine Steuererklärung abgeben, Student sind, ALG II oder bereits Rente beziehen.

Bei weiteren Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Mitgliederbuchhaltung.

Eine Verzinsung des Geschäftsguthabens ist gemäß unserer Satzung nicht vorgesehen. Ein Jahresüberschuss kann als Ergebnisrücklage z. B. für Investitionen eingesetzt oder auch als Gewinnanteil an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Über die Verwendung entscheiden die Vertreter in der jährlich einberufenen ordentlichen Versammlung.

Ein Genossenschaftsanteil kostet 150,00 Euro. Zur Aufnahme in die Genossenschaft ist ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 25,00 Euro zu zahlen.

Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, auf die der Vermieter zurückgreifen kann, wenn der Mieter Miet- oder Schadensersatzpflichten nicht erfüllt. Geschäftsanteile sind „Miteigentumsanteile“ des Mitgliedes an der Genossenschaft.

Sie können die Genossenschaftsanteile ganz oder auch teilweise bis zum 30.09. eines Jahres zum Jahresende schriftlich kündigen oder auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung kann auch unterjährig erfolgen.

Nein. Die Mitgliedschaft muss gemäß § 7 der Satzung separat zum Dauernutzungsvertrag schriftlich gekündigt werden.

Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr Ihrer fristgerechten Kündigung durch die Vertreterversammlung meist im Sommer des Folgejahres.

Beispiel: 

Kündigen Sie im März 2019, scheiden Sie zum 31.12.2019 aus der Genossenschaft aus. Nach der Vertreterversammlung im Juni 2020 erfolgt dann die Auszahlung.

Kündigen Sie im Dezember 2019, scheiden Sie zum 31.12.2020 aus. Das Guthaben wird dann erst im Juni 2021 ausgezahlt.

Die Mitgliedschaft endet zum Ende des Jahres, in dem der Todesfall eingetreten ist. Es gilt die gesetzliche Erbfolge.

  • a) Der Ehe- oder Lebenspartner, der mit der/dem Verstorbenen gemeinsam die Wohnung genutzt hat, hat das Recht, das Mietverhältnis nach dem Tod weiterzuführen. Der Gesetzgeber behandelt hier Lebenspartner und Ehepartner gleich. Dazu wird die Mitgliedschaft auf den hinterbliebenen Partner, Angehörigen oder Alleinerben nach Vorlage der notwendigen Unterlagen (Sterbeurkunde, Erbnachweis, Verzichtserklärung) übertragen. 
  • b) Besteht kein Mietverhältnis, kann das Geschäftsguthaben auf Wunsch auf eine andere Person übertragen werden.
  • c) Wird eine Übertragung der Mitgliedschaft nicht gewünscht, wird das Geschäftsguthaben bei Fälligkeit an den Erben/Bevollmächtigten ausgezahlt.

Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Tod, Übertragung des gesamten Geschäftsguthabens oder dem Genossenschaftsausschluss. Natürlich haben Sie jederzeit als Mitglied das Recht, durch eine Kündigung den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären.

Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Das Mitglied scheidet aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.

Die Genossenschaft ist laut Satzung verpflichtet, die eingezahlten Genossenschaftsanteile binnen von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Kündigung erfolgt ist, in voller Höhe auszuzahlen.

Ein Mitglied kann mit Zustimmung des Vorstandes jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein gesamtes Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird.

Verstirbt während der Mietzeit der Ehepartner, welcher das Mitglied bei uns war, so werden die Anteile an den anderen Ehepartner übertragen.

Nein, Schüler, Azubis und Studenten müssen bei uns zur Genossenschaftsaufnahme nur einen mitgliedschaftsbegründenden Anteil in Höhe von 150,00 € sowie eine einmalig anfallende Eintrittsgebühr in Höhe von 25,00 € erwerben und eine Wohnung anmieten. Die restlichen 8 Anteile in Höhe von 1.200,00 € können bis zum Abschluss der Ausbildung/Studium auf Antrag gestundet werden. Nach Abschluss der Berufsausbildung/Studium, müssen die noch offenen 8 Anteile nachträglich erworben werden.

Betriebskosten

Betriebskosten sind alle Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Diese werden mit Vereinbarung im Dauernutzungsvertrag auf den Mieter umgelegt.

Die Betriebskostenverordnung definiert aktuell 17 Betriebskostenarten. Man klassifiziert diese in sogenannte kalte und warme Betriebskosten. Die Kosten für Heizung und Wassererwärmung gehören zu den warmen Betriebskosten und die anderen Kostenarten zu den kalten Betriebskosten, z. B.

  • Kaltwasserkosten
  • Hausreinigung
  • Straßenreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung Wohngebäude
  • Schornsteinfeger
  • Kosten der Grünlandpflege
  • Kosten der Müllentsorgung
  • Aufzug

Unser Abrechnungszeitraum entspricht immer dem vergangenen Kalenderjahr (01.01.-31.12.) Bei unterjährigem Ein- oder Auszug wird der jeweilige Zeitanteil abgerechnet (z. B. Auszug zum 31.03. – 90/365).

Die Abrechnungen müssen bis zum Ende des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Kalenderjahres erstellt werden. Wir stellen unseren Mietern in der Regel die Abrechnungen bereits bis Ende September zu.

Selbst wenn ein Mieter vor Ende des Abrechnungszeitraumes ausgezogen ist, kann die Abrechnung nicht eher erstellt werden.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach der Größe Ihrer Wohnung. Bei verbrauchsabhängigen Kosten, Heizung oder Kaltwasser, werden die abgelesenen Werte bei der Kostenumlage berücksichtigt. Bei einzelnen Abrechnungspositionen werden die Gesamtkosten abweichend nach der Wohnungsanzahl oder nach der Personenanzahl umgelegt.

Nein. Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt immer über die Gesamtwohnfläche des Abrechnungskreises einschließlich der Leerwohnungen. Sie als Mieter werden nur für Ihren Anteil an der Gesamtwohnfläche mit Kosten belastet. Die Kosten für die Leerwohnungen tragen wir. Auch bei den verbrauchsabhängigen Kosten für Heizung, Wassererwärmung und Wasser gelangen durch die funkgesteuerte Ablesung alle Zählerdaten in die Abrechnung. Somit ist gewährleistet, dass eventuell entstandener Verbrauch der Leerwohnung auch dieser zugeordnet wird. Die Grundkosten für Heizung und Wassererwärmung bzw. Frischwasser gehen ebenfalls zu unseren Lasten.

Die monatliche Vorauszahlung für Heizung und Kalt-/Warmwasser ist ein Durchschnittswert, der aus der Kalkulation der Kosten für ein gesamtes Kalenderjahr errechnet wird. Der Heizbedarf ist aber während des Jahres unterschiedlich. Die Monate Januar–März und November–Dezember sind die heizintensivsten Monate im Jahr, d. h., wenn Sie nur während diesen Zeiträumen Ihre Wohnung bewohnten, werden ihre monatlichen Vorauszahlungen voraussichtlich nicht zur Deckung der Heizkosten ausreichen.

EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED – Energy Efficiency Directive)

Die Mitgliedsstaaten der EU verpflichten sich mit der Energieeffizienzrichtlinie (EED) zu mehr Klimaschutz und nachhaltiger Nutzung der Energieträger.

Die Vorgaben sind mit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) gesetzlich geregelt.

Gemäß den Anforderungen der neuen Richtlinie werden Vermieter und Hausverwalter dazu verpflichtet, Bewohnern monatlich die Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.

Grundlage für die geforderte monatliche Verbrauchsinformation bildet eine Datenerfassung per Fernauslesung. Mit dieser Technik können Daten übertragen, direkt verarbeitet, visualisiert und dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden.

Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann natürliche Ressourcen schonen und den eigenen Energiebedarf senken. Die Verbraucher sollen über den eigenen Verbrauch sensibilisiert werden und somit Einsparmöglichkeiten erkennen. Das schon unser Klima und hilft, den CO²-Ausstoß zu reduzieren. Ein angepasstes Verbrauchsverhalten hilft beim Sparen.

Dem Mieter müssen mindestens die folgenden Informationen zur Verfügung gestellt werden:

  • Verbrauch im letzten Monat
  • Vergleich des Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats, sowie dem entsprechendem Monat Vorjahres
  • Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichtests ermittelten Durchschnittsnutzers

Aktuell arbeiten wir an der Umsetzung der neuen Heizkostenverordnung in Verbindung mit der EED-Richtlinie.

Um Ihre Verbrauchsdaten zukünftig zu erhalten, melden Sie sich bitte im Mieterportal der wewobau an.

Anschließens erhalten Sie eine persönliche Registriernummer, mit der Sie sich in unserem Portal registrieren können. Füllen Sie die Maske entsprechend Ihrer persönlichen Daten aus, aktivieren Sie die Kontrollkästchen und schließen Ihre Freischaltung mit Klick auf den Button „Registrieren“ ab.

Hinweis: Mit Ihrer Zustimmung zum elektronischen Dokumentenerhalt erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihnen Ihre Unterlagen, wie z.B. die Betriebskostenabrechnung, auf elektronischem Weg zusenden dürfen. Sie erhalten nun eine weitere E-Mail als Bestätigung der Registrierung. Diese enthält einen Aktivierungslink für das Portal sowie einen Aktivierungscode für die App. Sollten Sie keine E-Mail erhalten, überprüfen Sie bitte den Spam-Ordner Ihres Postfachs.

Nach Klicken des Aktivierungslinks, bzw. Eingabe des Aktvierungscodes in der App, wird die Registrierung abgeschlossen und Sie können sich über die Anmeldemaske im Portal anmelden.

Ihr Benutzername ist die in der Registrierung hinterlegte E-Mailadresse.

Sollte etwas anfangs vielleicht noch nicht so funktionieren, wie Sie es sich vorstellen oder Sie Verbesserungsvorschläge haben, stehen Ihnen unsere Kollegen und Kolleginnen natürlich zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen zur Anmeldung im Portal haben, wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter:

Wenn Sie Fragen rund um das Thema EED haben, wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiterinnen:

Mietenbuchhaltung

Die Nutzungsgebühr wird immer zum 1. Werktag des Monats abgebucht.

Die Nutzungsgebühr ist laut Dauernutzungsvertrag und BGB bis zum 3. Werktag des Monats fällig.

Nein, die Abbuchung der Nutzungsgebühr erfolgt generell nur am 1. Werktag des Monats. Spätere Zahlungen müssen per Überweisung selbst veranlasst werden.

Das SEPA-Mandat ermächtigt uns gegenüber Ihrem Kreditinstitut, die Abbuchung der Nutzungsgebühr per Lastschrift vorzunehmen. Es ersetzt zur Vereinfachung des Europäischen Zahlungsverkehrs die alte Lastschrift-Einzugsermächtigung.

Das SEPA-Mandat ist jeweils an einen Vertrag gekoppelt. Da der Stellplatzvertrag eigenständig ist, wird ein separates SEPA-Mandat erstellt.

Die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung wird durch uns angemessen festgelegt. Bei Änderungswünschen können sie gern mit den Mitarbeitern der Betriebskostenabteilung individuelle Absprachen treffen.

In dem Fall empfehlen wir, einen Dauerauftrag beim kontoführenden Kreditinstitut einzurichten.

Grundsätzlich ist es wichtig, sich schnellstmöglich in der Genossenschaft zu melden, damit keine Mietschulden auflaufen. Es werden in Absprache und unter Beachtung der persönlichen Situation geeignete Maßnahmen/ Vereinbarungen gefunden.

In diesem Fall muss die Nutzungsgebühr inklusive aller Rücklastschriftgebühren per Überweisung an die wewobau gezahlt werden.

Die Mitteilung der neuen Bankverbindung an uns muss schriftlich per Mail oder Post erfolgen.

Die Nutzungsgebühr setzt sich aus einer Grundnutzungsgebühr und den Betriebskostenvorauszahlungen zusammen.

Bei einem Dauerauftrag richtet der Zahlungspflichtige bei seiner Bank einen entsprechenden Auftrag für die regelmäßige Überweisung der Nutzungsgebühr ein. Dagegen ermächtigt beim Lastschrift-verfahren der Mieter die Genossenschaft, die Nutzungsgebühr von seinem Konto abzubuchen.

Die Bankverbindung ändert sich, da für jeden Vertrag eine eigene individuelle interne Kontonummer vergeben wird.

Vermietung

Eine Wohnungsgenossenschaft ist eine Unternehmensform, deren Ziel es ist, ihren Mitgliedern Wohnungen für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Mitglieder erhalten ein Dauernutzungsrecht.

Diese Vorteile haben Sie in unserer Genossenschaft:

  • Demokratisches Mitbestimmungsrecht und Vertretung Ihrer Interessen
  • Wohnrecht auf Lebenszeit + Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
  • Vererbbare Mitgliedschaft
  • Zahlreiche Serviceangebote & Veranstaltungen 
  • Nutzen/Buchen von Gästewohnungen  / Partyraum
  • Kostenlose Kleinreparaturen
  • Hervorragender Service 
  • Eigene Haushandwerker/ Hausmeister
  • Sehr gepflegtes Wohnumfeld

In der Regel werden unbefristete Dauernutzungsverträge mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten abgeschlossen. In Ausnahmefällen können allerdings Kündigungen für eine bestimmte Frist ausgeschlossen werden. Dies wird individuell im Dauernutzungsvertrag  geregelt.

Nach Prüfung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen ist ein zeitnaher Bezug einer Genossenschaftswohnung möglich. Dafür hält die wewobau eine Vielzahl an Wohnungen unterschiedlicher Größen vor. Den gewünschten Mietvertragsbeginn besprechen Sie individuell mit Ihrem verantwortlichen Berater des Vermietungsteams.

Gerne bauen wir „Wunschwohnungen“, in denen einiges nach Ihren Vorstellungen modernisiert bzw. saniert werden soll. Sprechen Sie uns bei Wünschen oder Anregungen gerne an.

Zunächst einmal freuen wir uns über Ihr Interesse an unseren Wohnungen und somit auch an unserer Genossenschaft. Wir erwarten Sie dazu gern bei uns in der Geschäftsstelle zu einem persönlichen Interessentengespräch. Nachdem wir Ihre Wunsch-Wohnung gefunden haben, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen, um die Wohnungsvergabe vorzubereiten und beim Vorstand einreichen zu können:

  • Selbstauskunft
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate 
  • Ggf. Nachweis über Schulpflicht, Ausbildungsvertrag, Studium

Nach der erfolgten Wohnungsvergabe kontaktieren wir Sie und besprechen den weiteren Werdegang, bis hin zur Übergabe Ihrer Wohnung. Dies beinhaltet u.a. einen Termin für die Aufnahme in unsere Genossenschaft und Unterzeichnung des Dauernutzungsvertrages.

Ziehen weitere Personen in eine Wohnung ein, muss eine schriftliche Anzeige bei der Genossenschaft erfolgen. Der Einzug ist durch den Vermieter genehmigungspflichtig und setzt ein berechtigtes Interesse des Mieters voraus. Nach schriftlicher Genehmigung durch die Genossenschaft werden die Vorauszahlungen für die Betriebskosten entsprechend der Personenanzahl angepasst. Nach Prüfung stellen wir Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung nach §19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz aus.

Bei Auszug aus der Genossenschaftswohnung gelten die allgemeinen Vertragsbestimmungen des gültigen Dauernutzungsvertrages. Hat das Mitglied bauliche Veränderungen vorgenommen, so ist die ursprüngliche Grundausstattung wiederherzustellen.

Ein Stellplatz kann je nach Verfügbarkeit angemietet werden. Dazu wird ein Stellplatz-Mietvertrag angefertigt. Anschließend wird Ihnen die Parkkarte für Ihr Auto bzw. ein Parkchip mit der Stellplatznummer ausgehändigt. Es kommt mitunter vor, dass zum Zeitpunkt der Anmietung einer Genossenschaftswohnung kein freier Stellplatz zur Verfügung steht. Dann wird Ihr Stellplatzantrag auf Wunsch in eine Warteliste aufgenommen. Sollte wieder ein freier Stellplatz zur Verfügung stehen, werden Sie von uns kontaktiert.

Ohne Zustimmung dürfen Kleintiere (z. B. Hamster, Meerschweine, Rennmäuse, Zierfische) in den Wohnräumen gehalten werden, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält und soweit nach der Art der Tiere und ihrer Unterbringung Belästigungen von Hausbewohnern sowie Beeinträchtigungen der Wohnung nicht zu erwarten sind. Kleintiere sind solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden.

Giftschlangen, Giftspinnen, usw., von denen bei objektiver Betrachtungsweise eine erhöhte Gefährdung Dritter ausgeht, sind grundsätzlich verboten. Hunde und Katzen sind keine Kleintiere und bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Eine erteilte Zustimmung kann widerrufen werden, wenn durch das Tier Gefährdungen bzw. Belästigungen anderer Hausbewohner auftreten oder Verunreinigungen der gemeinschaftlichen Räume, insbesondere des Treppenhauses sowie der Außenanlagen ersichtlich sind.

Hausverwaltung

Nein. Die Installation einer Parabolantenne stellt eine genehmigungsbedürftige Änderung des baulichen Zustandes dar. In unseren Wohngebieten erfolgt die Versorgung der Haushalte sowohl mit ortsüblichen Programmen als auch mit Satellitenprogrammen per Breitbandkabel. Deshalb ist eine zusätzliche Empfangsanlage nicht notwendig.

An der Haustafel im Erdgeschoss finden Sie eine Information mit Ansprechpartner, welcher Kabelnetzbetreiber in Ihrem Haus das Signal für Fernsehen, Radio und Internet liefert.

Der aktuell zuständige Kabelnetzbetreiber ist die Firma PŸUR (ehemals Tele Columbus).

Bei Störungen im gesamten Haus sowie bei Leistungen aus Zusatzverträgen sollte immer die jeweilige Störungs-Hotline angerufen werden.

Telefonnummern der Störungshotline: PŸUR (ehemals Tele Columbus): 030 25777111

Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Medienberater. Zusatzverträge sind generell einzelvertraglich mit dem Kabelnetzbetreiber zu vereinbaren. Diese Zusatzverträge werden nicht über die Betriebskosten abgerechnet. Es entstehen in jedem Fall zusätzliche Kosten.

PŸUR (ehemals Tele Columbus): Tel.: 0800 1020888

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht lässt die Genossenschaft jährlich eine Sichtung des gesamten Baumbestandes in den einzelnen Wohnobjekten durch gärtnerische Fachbetriebe durchführen. Dadurch erhalten wir genaue Informationen zum Zustand der Bäume und können im Anschluss erforderliche Schnittmaßnahmen oder Baumfällungen planen. Wir sind grundsätzlich bestrebt, gesunde Bäume zu erhalten.

Wer Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen der Wohnung und/oder Nebenräume vornehmen will, benötigt vorher die schriftliche Zustimmung der Genossenschaft. Nach fachlicher Prüfung erteilen wir die Zustimmung, wenn keine berechtigten Interessen der Genossenschaft entgegenstehen und Beeinträchtigungen der Hausbewohner und Nachbarn sowie der überlassenen Räume und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.

Um-, An-, und Einbauten sind beispielsweise:

  • die Badmodernisierung bzw. der -umbau
  • das Fliesen von Küchennischen usw.
  • die Erneuerung der Wohnungseingangstür und der Innentüren

Für eine Modernisierung in der Wohnung bedarf es eines schriftlichen Antrages an den Vorstand der wewobau. Nach dessen Bestätigung werden die notwendigen Angebote eingeholt und geprüft. Im Anschluss erhalten Sie eine Vereinbarung, in der die Details konkret festgehalten werden. Wenn diese Vereinbarung von beiden Vertragspartnern unterschrieben wieder bei uns eingegangen ist, wird der jeweilige Dienstleister mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt und ein Termin für die Durchführung mit Ihnen abgestimmt. Die vereinbarte Mietumlage wird mit Fertigstellung der Arbeiten fällig.

Für die Hausreinigung über die Betriebskosten ist es notwendig, dass alle Mieter des Aufganges der Maßnahme zustimmen. Dafür erhalten alle Mieter durch uns eine schriftliche Information inklusive einer Einverständniserklärung, die Sie im Anschluss entsprechend ausfüllen und an uns zurücksenden. Sobald die Erklärungen bei uns eingegangen sind, wird geprüft, ob und wann die Durchführung möglich ist.

Wenn Sie eine Beschädigung am Eigentum der wewobau verursacht haben, melden Sie dies bitte umgehend bei den Mitarbeitern der Hausverwaltung sowie an Ihre Haftpflichtversicherung. Wir stimmen die weitere Schadensbeseitigung dann mit Ihnen gemeinsam ab.

Wohnungstür: Diese Schlüssel können Sie unabhängig von unserer Zustimmung nachmachen lassen.

Haustürschlüssel: Da diese Schlüssel zu einer Schließanlage gehören, ist hier eine Freigabe durch uns als Vermieter notwendig. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch bei uns. Wir informieren Sie im Anschluss über den konkreten Ablauf und die Kosten.

Bitte melden Sie den Verlust von Schlüsseln umgehend bei den Mitarbeitern der Hausverwaltung sowie Ihrer privaten Haftpflichtversicherung (je nach Vertragsdetails). Bei einem Diebstahl zeigen Sie den Vorfall bitte zusätzlich bei der Polizei an und teilen Sie uns die Vorgangsdaten mit.

Beim Verlust des Haustürschlüssels ist es notwendig alle im Hauseingang mit dem Haustürschlüssel schließbaren Zylinder zu tauschen, um die Sicherheit der Mieter zu gewährleisten. Dazu zählen die Hauseingangstür, Hinterausgangstür, Keller- und Bodentüren. Nach Eingang der Meldung bei uns, beauftragen wir den Wechsel der Schließanlage an die zuständige Firma. Diese wird alle Mieter des Hauses informieren, wann die neuen Schlüssel ausgegeben, die Zylinder getauscht und die alten Schlüssel zurückgegeben werden. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie die Rechnung, ggf. zur Weiterleitung an Ihre Versicherung.

Nein. Auch wenn es lieb gemeint ist, dürfen Mieter keine eigenen Pflanzen in die Grünflächen einbringen.

Der grundhafte Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern ist nur im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. möglich. Ein Verkehrssicherungsschnitt ist ganzjährig unter Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes und der Gehölzschutzsatzung der Stadt Zwickau möglich.

Flure und Treppenhäuser sind Fluchtwege und müssen brandlastenfrei sein! Daher sind gemäß unserer Hausordnung Treppen, Podeste und Flure innerhalb des Gebäudes freizuhalten. Nur so können sie ihren Zweck erfüllen und es werden Behinderungen bei der Durchführung der Hausinnenreinigung vermieden.

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