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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Gästewohnungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Gästewohnungen der Westsächsische Wohn- und Baugenossenschaft eG Zwickau (wewobau), Allendestr. 36 a, 08062 Zwickau (Stand 28.02.2019)

 

1. Zustandekommen des Vertrages 

Die wewobau vermietet ausschließlich an ihre Mitglieder sowie an Mitglieder anderer Wohnungsgenossenschaften Gästewohnungen gemäß den nachfolgenden Be-stimmungen zur privaten Nutzung. Hierbei tritt die wewobau nicht als Reiseveranstalter im Sinne des BGB auf.

Die Buchung bedarf keiner besonderen Form, sie kann u. a. schriftlich, persönlich oder mit Hilfe der Buchungsfunktion unter www.wewobau.de vorgenommen werden.

Der Vertrag zwischen der wewobau und dem Mitglied kommt mit der schriftlichen / elektronischen Buchungsbestätigung unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch das Mitglied zustande.

2. Leistungen und Preise

Die wewobau stellt dem Mitglied entsprechend dem Angebot auf www.wewobau.de und der Buchungsbestätigung die Wohnung zur Verfügung. Im Havariefall behält sich die WEWOBAU vor, einen Wohnungstausch vorzunehmen.

3. Zahlung

Die Zahlung des Preises ist zu dem in einer separaten Buchungsrechnung benannten Termin fällig und ist auf die ausgewiesene Bankverbindung zu überweisen. Im Verwendungszweck ist unbedingt die Rechnungsnummer und der Name des Mitgliedes sowie die Mitgliedsnummer zu vermerken.

4. Stornierung 

Die Stornierung des Vertrages ist möglich und hat schriftlich gegenüber der wewobau zu erfolgen. Bei Stornierung der Buchung fallen folgende Stornogebühren an.

  • 20 % des Gesamtpreises der Buchung 
  • 70 % des Gesamtpreises der Buchung bei Stornierung ab dem 14. Tag vor der Anmietung
  • 100 % des Gesamtpreises der Buchung bei Stornierung ab dem 3. Tag vor der Anmietung

5. An- und Abreise / Verlängerung

Die Benutzung der Wohnung am Anreisetag ist ab 16:00 Uhr möglich, die Abreise am letzten Buchungstag hat bis 10:00 Uhr stattzufinden. Die Abholung der Schlüssel muss wie folgt gewährleistet werden:

  • Montag – Donnerstag spätestens bis 16:00 Uhr
  • Freitags spätestens bis 11:00 Uhr.

Sollten die Schlüssel bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt worden sein, kann eine Anmietung der Gästewohnung nicht gewährleistet werden. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner geleisteten Zahlung.

Die Schlüsselübergabe/-rückgabe erfolgt für alle Gästewohnungen in der o.g. Geschäftsstelle der wewobau, sofern nicht vorab etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 

Bei Verlassen der Wohnung sind alle Fenster und Balkontüren zu schließen, die Heizung auf Stufe 1 zu drosseln und sämtliche elektrische Verbraucher in allen Zimmern auszuschalten. 

Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages durch Gebrauch der Wohnung über das vereinbarte Vertragsende hinaus ist nicht möglich und wird ausgeschlossen.

6. Mängelanzeige

Das Mietobjekt wird dem Mitglied im sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollte das Mitglied Mängel feststellen, oder das Inventar unvollständig sein, hat das Mitglied dies unverzüglich der wewobau mitzuteilen

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen hat das Mitglied alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den Schaden so gering wie möglich zu halten. 

7. Haftung der wewobau

Die verschuldensunabhängige Haftung der wewobau für anfängliche Mängel der Mietsache, die bei Vertragsabschluss vorhanden waren, für Schäden an den eingebrachten Sachen des Mitgliedes bzw. seiner Gäste, wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss der wewobau greift nicht ein bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der wewobau beruhen. 

Für Mängel, die später entstehen, die die wewobau zu vertreten hat, oder die entstehen, weil die wewobau mit der Mängelbeseitigung in Verzug war, haftet sie für sonstige Vermögensgegenstände nur, wenn ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. 

Für den Verlust, die Beschädigung oder Zerstörung von dem vom Mitglied bzw. dessen Gast mitgebrachten Gegenständen und Sachen wird keine Haftung übernommen. 

8. Haftung des Mitgliedes

Das Mitglied haftet für sämtliche während des Überlassungszeitraumes von ihm und/oder aller Mitreisenden, Begleitpersonen, Mitbenutzern oder Gästen schuldhaft verursachten Schäden in Höhe der Wiederbeschaffungskosten sowie für den Verlust von Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen.

Bei Verlust der Wohnungsschlüssel haftet das Mitglied mit 100,00 EUR. Bei Verlust des Hausschlüssels haftet das Mitglied für die Kosten der Erneuerung der Schließanlage und aller dazugehörigen Schlüssel.

9. Allgemeine Hinweise 

Für Notfälle außerhalb unserer Geschäftszeiten steht das Havarietelefon zur Verfügung:
Tel. 0375 58961-91.

Die Haltung von Tieren in den Gästewohnungen ist verboten. Bei Zuwiderhandlung behält sich die wewobau das Recht vor, die daraus resultierenden erhöhten Reinigungskosten (Spezialreinigung) sowie die Kosten für den Mietausfall dem Mitglied in Rechnung zu stellen.

In allen Gästewohnungen gilt ein absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung behält sich die wewobau das Recht vor, die daraus resultierenden erhöhten Reinigungskosten (Spezialreinigung) sowie die Kosten für den Mietausfall in Rechnung zu stellen.

Das Mitglied, alle Mitreisenden, Begleitpersonen, Mitbenutzer oder Gäste verpflichten sich, das Mietobjekt sorgfältig und pfleglich zu benutzen und zu behandeln, die Hausordnung (die in jeder Wohnung ausliegt) einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Die Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 07:00 Uhr sind verbindlich einzuhalten Fernseh-, Radio-, Ton- und sonstige Wiedergabegeräte sind auf Zimmerlautstärke zu betreiben.

Das Grillen mit Holzkohle ist auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet. Offenes Feuer jeglicher Art ist generell untersagt.

Genutztes Geschirr, Besteck, Töpfe, Pfannen und sonstige Geräte/Gegenstände sind in einem sauberen/gesäuberten Zustand wieder in die Schränke einzuräumen.

Der Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu sammeln und zu trennen. Der angesammelte getrennte Müll ist spätestens am Abreisetag in die auf dem Grundstück befindlichen Abfallbehälter bzw. in den entsprechenden Recycling-Containern zu entsorgen.

In die Toiletten und Abflussbecken dürfen keine Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln, Tampons u. ä. entsorgt werden. 

Fundsachen oder liegengebliebene Sachen/Gegenstände werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. 

Die in der Gästewohnung befindliche Hausordnung ist einzuhalten.

10. Datenschutzhinweis

Die vom Mitglied übermittelten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Erfüllung eines Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Durchführung und Beendigung des Vermietungsverhältnisses im Rahmen unserer Gästewohnungen erforderlich. Bei Nichtbereitstellung ist es der wewobau leider nicht möglich, eine Gästewohnung zu vermieten. Eine automatisierte Entscheidungsfindung wird nicht vorgenommen.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an externe Dritte erfolgt nicht. Ein Zugriff auf die personenbezogenen Daten durch externe Betreuer des wewobau-IT-Systems im Rahmen von Wartungs- und Supportleistungen kann nicht ausgeschlossen werden.

Sollte es zu Zahlungsrückständen innerhalb oder nach Beendigung der Vermietung unserer Gästewohnung kommen, werden die Daten bei Bedarf an ein von der wewobau beauftragtes Inkassounternehmen bzw. an einen von der wewobau beauftragten Rechtsanwalt weitergeleitet zur Bearbeitung und Eintreibung der offenen Forderung.

Eine Übermittlung der bereitgestellten personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt und ist auch nicht in Planung.

Die Daten im Zusammenhang mit der Anmietung werden für die Dauer der Vermietung einer Gästewohnung gespeichert und darüber hinaus für die Dauer der geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt. Der Mietvertrag wird für die Dauer von 6 Jahren aufbewahrt.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gästewohnungen der wewobau, einschließlich sämtlicher Nebenabreden, bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der mit der unwirksamen Vorschrift verfolgten wirtschaftlichen Zwecksetzung am nächsten kommt. 

Die wewobau ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt,
viel Spaß und gute Erholung bei uns in Zwickau.

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