„Es hat hier noch nie gebrannt und es nervt, die schwere Tür ständig aufhalten zu müssen. Ich muss da jeden Tag durch...“
...Viele Mieter/-innen müssen da jeden Tag durch, aber die Brandschutztüren sind nicht grundlos so schwer.
Wir möchten Sie in diesem Artikel noch einmal über den Sinn der verschlossenen Brandschutztür aufklären.
Unsere eingebauten Brandschutztüren sollen in erster Linie verhindern, dass sich Feuer und Rauch im gesamten Haus ausbreiten können – denn das kann binnen von Sekunden passieren.
Wenn die Brandschutztür offensteht, ist es möglich, dass der einzig mögliche Fluchtweg durch Feuer und Rauch unpassierbar wird.
Es ist statistisch bewiesen, dass die mehrheitliche Todesursache bei Gebäudebränden nicht die unmittelbare Flammeneinwirkung ist, sondern eine Rauchvergiftung durch die dabei entstehen Gase. (Quelle: Wikipedia)
Hier ein Beispiel:
0,64% Kohlenmonoxid in der Atemluft = Schwindel und Kopfschmerzen innerhalb von 1-2 Minuten
1,28% Kohlenmonoxid in der Atemluft = Bewusstlosigkeit und Tod innerhalb von 1-3 Minuten
(Quelle: kohlenmonoxid.com)
Bitte beachten Sie auch:
Das dauernde Offenhalten von Feuerschutzabschlüssen ist strafbar! (Egal ob mit Keil oder das Deaktivieren des Schließmechanismus)
Das ergibt sich aus § 145 Strafgesetzbuch „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“. Dort heiß es in Absatz 2:
„Wer absichtlich oder wissentlich
die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
- die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder
- die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.“